Verwaltungsrecht

Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand berühren Betroffene erheblich. Straßenbau, Eisenbahntrassen, Flughafenplanungen führen zu Entzug Ihres Eigentums, Zerschneidung von Grundstücken, Zerstörung intakter Landschaften und Immissionen.

Seit über 30 Jahren vertreten wir überregional und bundesweit Eigentümer, Interessengemeinschaften und Bürgerinitiativen bei nahezu allen wesentlichen Infrastrukturprojekten. Dabei ist es unser Ziel, gemeinsam mit Ihnen das angefochtene Projekt aktiv zu verhindern, jedenfalls seine Auswirkungen abzumildern und im Falle seiner Verwirklichung eine optimale Entschädigung durchzusetzen.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Information der Grundeigentümer über ihre Rechte
  2. Formulierung von Einwendungen gemeinsam mit landwirtschaftlichen Sachverständigen im Planfeststellungsverfahren
  3. Interessenvertretung in Erörterungsterminen
  4. Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen vor den Verwaltungsgerichten

Berater

Versucht die öffentliche Hand sich in Besitz Ihres Eigentums zu bringen, so ist ein förmliches Enteignungsverfahren notwendig. Lässt sich der Eigentumsverlust nicht verhindern oder sind Sie mit der Grundstücksabtretung grundsätzlich einverstanden, so ist es unser Ziel für Sie eine Optimierung der Entschädigung zu verhandeln und durchzusetzen. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Enteignungsbehörde und vor den Verwaltungsgerichten.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Umfassende Ermittlung der mit dem Eingriff verbundenen Wertminderung gemeinsam mit Sachverständigen
  2. Entwicklung von Strategien zur Durchsetzung der erstrebten Entschädigung
  3. Erstellung und Prüfung von Erwerbsverträgen
  4. Verhandlung mit Behörden und Vertretung vor Gerichten

Berater

Nahezu jede Straßenbaumaßnahme, jede neue Wasserversorgungs- und Entsorgungseinrichtung nimmt die öffentliche Hand zum Anlass den wesentlichen Teil der Kosten auf die Grundeigentümer abzuwälzen. Dabei sind die Kosten für den Betroffenen erheblich und oft überraschend. Juristisch gehen hier gemeindliche Satzungen, Landesrecht und das Baugesetzbuch des Bundes ineinander über. Ziel unserer Beratung ist es, Sie vor überhöhten Geldforderungen der Kommunen zu schützen.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Prüfung der Beitragsbescheide unter Einschluss der Rechtsgrundlage und der aktuellen Rechtsprechung
  2. Anfechtung rechtswidriger Bescheide
  3. Verhandlung mit Behörden
  4. Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung
  5. Vorbereitung und Abschluss von Erschließungsverträgen

Berater

Bei jedem Grundstück, das durch eine öffentliche Strasse erschlossen ist, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen den Eigentümerinteressen und denen der öffentlichen Hand. Während beispielsweise der Gastwirt auf der Straße eine Freischankfläche errichten will, wird die öffentliche Hand Teile des Privatgrundstückes als öffentliche Verkehrsfläche nutzen wollen. Ziel der Beratung ist es, Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen möglichst umfassend durchzusetzen.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Prüfung der Rechtmäßigkeit von gemeindlichen Maßnahmen die in Ihr Eigentum eingreifen oder schon früher eingegriffen haben
  2. Durchsetzung von Sondernutzungsgenehmigungen
  3. Abwehr von behördlich genehmigten Maßnahmen Ihres Nachbarn
  4. Durchsetzung von Entschädigungs- und Ausgleichsansprüchen

Berater

Die Flurbereinigung dient vor allem der Neuordnung ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Land- und Forstwirtschaft.

Problematisch für die von einem Flurbereinigungsverfahren betroffenen Grundeigentümer ist es, dass sie zwangsweise am Flurbereinigungsverfahren teilnehmen müssen. Durch die Neuordnung kann es zu vielen Problemen kommen, die sich nachteilig auf Ihr Grundeigentum und die betrieblichen Verhältnisse Ihres landwirtschaftlichen Betriebes auswirken können.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie in diesem Bereich umfasst die Beratung und Vertretung bereits im Vorfeld eines geplanten Flurbereinigungsverfahren, um dieses gegebenenfalls abzuwenden; darüber hinaus stehen wir Ihnen mit unserer Beratung und Vertretung im Rahmen des laufenden Flurbereinigungsverfahrens sowie der gerichtlichen Überprüfung von durchgeführten Flurbereinigungsmaßnahmen zur Verfügung.

Berater

In der Bundesrepublik Deutschland ist neben dem klassischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit vielen Jahren auch der private Rundfunk in allen Bundesländern zugelassen. Die einzelnen Mediengesetze der Bundeslänger bilden den für die privaten Rundfunkveranstalter maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rahmen für ihre Tätigkeit. Die Erlangung einer Genehmigung zur Veranstaltung von Rundfunk sowie die Verlängerung auslaufender Genehmigungen stellen im hart umkämpften und technisch begrenzten Rundfunkmarkt zentrale Aspekte für die Wettbewerber dar.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung seit Einführung des privaten Rundfunks können wir Sie im Genehmigungsverfahren und bei sonstigen medien- und rundfunkrechtlichen Problemen kompetent beraten und vertreten.

Berater

Den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräuschen und Erschütterungen regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Soweit Sie als Nachbar von einer emittierenden Anlage betroffen sind, können Sie verlangen, dass Ihnen der notwendigen Schutz gewährt wird. Auf der anderen Seite haben Sie als Anlagenbetreiber das Recht, den vom Gesetzgeber vorgesehenen Rahmen auszuschöpfen und überzogene Schutzansprüche von Nachbarn abzuwehren.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  1. die Mitwirkung und Vertretung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, gegebenenfalls unter Beiziehung kompetenter Sachverständiger
  2. für Sie als Anlagenbetreiber die Vertretung vor Gerichten zur Durchsetzung von Genehmigungen
  3. für Sie als durch Immissionen Betroffenen die rechtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Schutzinteressen.

Berater

Das Naturschutzrecht bezweckt den Schutz und die Pflege der Natur als Lebensgrundlage für den Menschen und für seine Erholung.

Der Naturschutz kann in vielen Fällen zu Konflikten mit berechtigten Interessen eines Grundeigentümers führen. Etwa können Teile des Grundeigentums in Schutzbereiche (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet) einbezogen werden. Auch können Sie in der Nutzung Ihres Grundstückes durch naturschutzrechtliche Auflagen behindert werden.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, um ungerechtfertigte und unzumutbare Beeinträchtigungen Ihrer Interessen als Grundeigentümer zu verhindern bzw. soweit möglich abzumildern. Gleichfalls vertreten wir auch Naturschutzinitiativen beim Vorgehen gegen staatliche Eingriffe in die Natur, etwa im Bereich des Fachplanungsrechtes.

Berater

Im Bereich der Wasserwirtschaft können Sie in vielfacher Hinsicht als Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigter betroffen sein. So können auf Ihr Grundstück wasserrechtliche Beschränkungen durch Ausweisung eines Wasserschutzgebietes zukommen. Andererseits benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung, um eine bestimmte Nutzung ausführen zu können, die mittelbar eine Gefährdung für das Schutzgut Wasser darstellen könnte.

Im Bereich der privaten mit Wasserkraft betriebenen Elektrizitätswerke sind umfangreiche Bestrebungen des Staates erkennbar, solche Nutzungen einzuschränken. Hier gilt es, die berechtigten Interessen der E-Werks-Eigentümer bei komplizierter Sach- und Rechtslage durchzusetzen.

Unser Tätigkeitsspektrum in diesem Bereich umfasst die rechtliche Aufarbeitung des Problems unter Beziehung Sachverständiger, um Einschränkungen Ihrer Nutzungsmöglichkeiten als Grundeigentümer abzuwehren und abzumildern. Ebenso setzen wir Ihre berechtigten Nutzungsinteressen in Form von wasserrechtlichen Erlaubnissen oder Bewilligungen durch.

Berater

Schutz und Pflege von Denkmälern sind in den meisten Bundesländern umfassend gesetzlich geregelt. Denkmalschutzgesetze enthalten Erhaltungsgebote und Veränderungsverbote. Im gravierendsten Falle kann es zu einer Enteignung oder zur Ausübung eines Vorkaufsrechtes kommen.
Als Grundeigentümer können Sie durch ein auf Ihrem Grundstück stehendes Denkmal betroffen sein.

Denkmalschutzrechtliche Belange können einer Nutzung Ihres Grundeigentums und baulicher Anlagen entgegenstehen. Darüber hinaus können denkmalschutzrechtliche Auflagen wirtschaftlich unzumutbare Belastungen mit sich bringen, die sich gravierend auf Sie als Grundeigentümer auswirken.

Unsere Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Denkmalschutzrecht umfasst die Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, auch wenn diese eingebettet sind in komplexe Genehmigungsverfahren.

Berater

In vielen Lebenssituationen können Sie einer Verletzung Ihres geschützten Rechtsbereiches durch hoheitliches Handeln oder Verhalten von Behörden ausgesetzt sein.

Die Regelung von Schadensersatz und Entschädigung wegen solch erlittener Beeinträchtigungen ist im deutschen Rechtssystem nicht einheitlich geregelt, sondern es bestehen eine Vielzahl von Gesetzen, die Schadensersatz- und Entschädigungsregelungen enthalten. Das Staatshaftungsrecht ist geprägt von einer stark differenzierenden Rechtssprechung, die von Fall zu Fall zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen gelangt.

Wir stehen Ihnen in diesem Bereich mit unserer Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten zur Seite, ermitteln und überprüfen mit Ihnen die Voraussetzungen für einen Haftungsanspruch und helfen Ihnen dabei berechtigte Ansprüche gegen die öffentliche Hand durchzusetzen.

Berater