Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht

Durch die fortschreitende Einigung Europas erhält das EU-Recht einen immer höheren Stellenwert. Mittlerweile werden bereits zwei Drittel der Wirtschaftsgesetze durch EU-Verordnungen und Richtlinien geregelt, die sowohl den Rechtsverkehr zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern bestimmen.

Ebenso gewinnen durch den zunehmenden Handel und Verkehr zwischen den europäischen Ländern völkerrechtliche Verträge an Bedeutung, wie etwa das Wiener UN-Kaufrecht (CISG), das bei internationalen Kaufverträgen Anwendung findet, sowie das Genfer Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßen- und Güterverkehr (CMR).

Ferner besteht hoher Einfluss des Europarechts auf das deutsche Verwaltungsrecht, etwa bei Planungsentscheidungen im Bereich des Naturschutzes sowie bei Gewerbe- und Industrieansiedlungen.

Unsere Tätigkeit in diesem Bereich umfasst insbesondere:

  • die Vertretung und Beratung bei internationalen Handelsverträgen gegenüber dem Vertragspartner und vor Gerichten
  • Beratung bei der Gründung und Führung von Gesellschaften und im Umgang mit ausländischen Gesellschaften
  • Beratung bei Feststellung internationalen oder europäischen Rechts
  • Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg

Sollte es erforderlich sein, führen wir auch Korrespondenz mit Anwälten im Ausland, um Ihnen vor Ort die Wahrnehmung Ihrer Interessen zu ermöglichen.

Berater